Kinderunterhalt

Der Kinderunterhalt ist vielfältig, die Berechnung anspruchsvoll und die Rechtsprechung dazu dynamisch und komplex.

 

Der Unterhalt für Kinder wird durch Pflege, Erziehung und Geldzahlung geleistet. Der Kinderunterhaltsbeitrag in Geld weist nach geltendem Recht zwei Komponenten auf, nämlich Bar- und Betreuungsunterhalt. Der Barunterhalt umfasst die direkten Kinderkosten, wie die Kosten für Nahrung und Kleider, die Prämien für die Krankenkasse sowie die Wohn- und Fremdbetreuungskosten (Kita, Tagesmutter etc.). Der Betreuungsunterhalt beinhaltet die indirekten Kosten, die durch die Eigenbetreuung des Kindes entstehen. Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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